Heilmittelversorgung geriatrischer Rehabilitationskandidaten in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird geriatrische Rehabilitation gemäß § 40 SGB V ausschließlich als ambulante geriatrische rehabilitative Versorgung (AGRV) oder mobil erbracht. Während der AGRV erfolgen mindestens zwei halbstündige Therapieeinheiten täglich durch mindestens zwei verschiedene Professionen. Als häufigster Grund für die Ablehnung eines Antrags auf AGRV durch die zuständige Krankenkasse wird genannt, eine vertragsärztlich verordnete Heilmitteltherapie reiche aus.

203 Patient/innen, die in Flensburg (Klinik für Geriatrie und Frührehabilitation, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital), Lübeck (Krankenhaus Rotes Kreuz Lübeck – Geriatriezentrum) oder Ratzeburg (Klinik für Geriatrie Ratzeburg) einen Antrag auf AGRV gestellt hatten, wurden 2011 telefonisch dazu befragt, in welchem Umfang sie in den ersten sechs Monaten danach ambulante Heilmittel erhalten hatten.
25,7 % der Anträge auf AGRV waren abgelehnt worden. Die Daten der Patienten, die keine AGRV erhalten hatten, wurden denen mit erfolgter AGRV gegenübergestellt.
54 von 141 Patient/innen mit mindestens 15 Therapietagen AGRV (38,3%) erhielten zusätzlich ambulante Heilmitteltherapie, fast immer erst nach Abschluss der AGRV.
Nur 24 der 55 Patient/innen ohne AGRV und ohne nicht-geriatrische Rehabilitation (43,6%, Unterschied nicht signifikant) hatten stattdessen ambulante Heilmitteltherapie erhalten, in 91,7% Physiotherapie mit in der Regel maximal 12 Therapieeinheiten.
Der Sprung in der Versorgungsintensität zwischen dem intensivierten multiprofessionellen Therapieangebot in der AGRV und dem Angebot an abgelehnte Antragsteller war im Beobachtungszeitraum somit erheblich.

Zeitraum
07/2011 – 12/2011

Ansprechpartner
Dr. Sonja Krupp
Mail: krupp[at]geriatrie-luebeck.de

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